Spielbanken Schweiz
Casinos in der Schweiz
Im Juni 2002 nahm das erste, im November 2003 das letzte Casino seinen Betrieb auf. Zum heutigen Zeitpunkt verfügen sieben Casinos über eine Konzession A und 12 Casinos über eine Konzession B. Die Schweiz weist damit europaweit eine sehr hohe Casinodichte auf.
Angebot
Schweizerische Casinos bieten einen Mix von klassischen Tischspielen (v.a. Roulette, Black-Jack, Poker) und Geldspielautomaten modernster Technologie an.
Konzessionstypen A und B
Die Grand Casinos (A-Konzession) unterscheiden sich von den Kursälen (B-Konzession) in erster Linie durch die Ausgestaltung des Spielangebots. Ab 1. Januar 2011 gilt, dass B-Spielbanken maximal 250 Spielautomaten betreiben dürfen, bis anhin waren es 150. Die Limite der maximalen Jackpothöhe in B-Spielbanken wird von 100 000 auf 200 000 Franken erhöht und die Limitierung auf ein einziges Jackpot-System pro B-Casino aufgehoben. Für A-Casinos gelten diese Einschränkungen nicht.
Betreffend Sozialschutz gelten für beide Konzessionstypen die gleichen gesetzlichen Auflagen.
Steuerrechtliche Unterschiede
Der Bund erhebt auf den Bruttospielerträgen der Casinos die Spielbankenabgabe. Die Steuersätze für die Spielbankenabgabe sind für die Kategorien A und B unterschiedlich ausgestaltet. Die Spielbankenabgabe der Casinos mit Konzession A fliesst zu 100 Prozent in die AHV. Bei den Casinos mit Konzession B fliessen 60 Prozent der Spielbankenabgabe in die AHV und 40 Prozent an den Standortkanton.
Spielbankenaufsicht
Seit dem 1. April 2000 arbeitet die Eidg. Spielbankenkommission (ESBK) als Aufsichtsbehörde über die Casinos. In dieser Funktion überwacht sie die Einhaltung des Spielbankengesetzes und der entsprechenden Vollzugsverordnungen.

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