Seit dem 1. Januar 2019 sind das Geldspielgesetz (BGS) und sowie die dazugehörige Geldspielverordnung (VGS) und die Spielbankenverordnung EJPD (SPBV-EJPD) in Kraft. Mit
dem BGS werden die folgenden vier Hauptziele angestrebt (Art. 2 BGS) (ESBK):
- Die Bevölkerung soll angemessen vor den Gefahren geschützt werden, die von den Geldspielen ausgehen; dazu zählt insbesondere die Gefahr vor exzessivem Geldspiel;
- Die Geldspiele sollen sicher und transparent durchgeführt werden;
- Die Reingewinne aus Lotterien und Sportwetten sollen vollumfänglich und in transparenter Weise für gemeinnützige Zwecke verwendet werden;
- Ein Teil der Bruttospielerträge der Spielbanken wird zugunsten der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung verwendet.
Zuständig für den Vollzug ist die Eidgenössische Spielbankenkommission
(ESBK).
Relevante
Gesetze und Verordnungen
Merkblatt über legale Geldspiele in der Schweiz