Neu gilt gestützt auf das Geldspielgesetz (BGS), das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, dass kleine Pokerturniere ausserhalb von Casinos mit einer Bewilligung der kantonalen Aufsichts- und
Vollzugsbehörde erlaubt sind.
In der Geldspielverordnung werden die Rahmenbedingungen für die kleinen Pokerturniere zahlenmässig so festgelegt, dass die Turniere für die Spielerinnen und Spieler gleichzeitig ungefährlich und
attraktiv sind. Zentral sind dabei die Höhe des maximalen Startgeldes und die maximale Summe der Startgelder. Erstere wird in der Geldspielverordnung generell auf 200 Franken und Letztere auf 20
000 Franken festgelegt (ESBK)
Merkblatt über "kleine Pokerturniere"