Spielsperren

Die Spielbanken sprechen eine Spielsperre aus, wenn sie wissen oder annehmen müssen, dass eine Person:

 

  • überschuldet ist oder ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt;
  • Spieleinsätze riskiert, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen und Vermögen stehen

 

Die Spielbanken sperren auch Personen vom Spielbetrieb aus, von denen sie aufgrund einer Meldung einer Fachstelle oder Sozialbehörde wissen oder annehmen müssen, dass sie spielsüchtig sind. Spielende haben jederzeit die Möglichkeit, sich selbst sperren zu lassen.

 

Alle Veranstalterinnen von Geldspielen, die Spielsperren verhängen, melden die gesperrten Personen in ein zentrales Register.

 

Eine ausgesprochene Spielsperre gilt schweizweit und erstreckt sich auf terrestrisch und Online-Spielbankenspiele sowie auf Online-Grossspiele.

 

(Eidgenössische Spielbankenkommission, ESBK, 2023)

 

Sperren im Online-Glücksspiel

Auch Online-Spieler:innen können angeordnet gesperrt werden oder sich freiwillig sperren lassen. Die Sperre bezieht sich sowohl auf sämtliche Online-Angebote (inkl. Grossspiele) als auch auf landbasierte Casinos. Informationen finden sich auf der Seite der jeweiligen Anbietenden.

 

Vorgehen bei Beantragung einer freiwillige Spielsperre

1. Persönlicher Antrag bei einer Spielbank (vor Ort): Dazu wird ein Ausweis (ID, Pass oder Führerschein) benötigt. Über die im Casino eine für Sperren zuständige Person erfährt die betroffene Person mehr über die über die Bedingungen einer Spielsperre sowie über mögliche Beratungsangebote.

 

2. Schriftlicher Antrag: Antragsformular auf dieser Webseite und mit Ausweiskopie (ID, Pass oder Führerschein) an eine Schweizer Spielbank senden. Das Formular ist nur mit der Unterschrift der betroffenen Person gültig.

 

Hinweise Dritter

Angehörige, Freund:innen oder andere Dritte, die sich wegen des Spielverhaltens einer Person Sorgen machen, können jederzeit mit dem jeweiligen Casino Kontakt aufnehmen und sich beraten lassen.

 

Hinweise Dritter sind auch in Casinos im benachbarten Ausland möglich.

 

Aufhebung

Eine Spielsperre gilt für unbestimmte Zeit. Freiwillige Spielsperren können frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden. Bei angeordneten Spielsperren kann ein Antrag gestellt werden, wenn der Grund für die Spielsperre nicht mehr besteht. Genaue Informationen dazu erteilt die die jeweilige Spielbank. Nach Aufhebung der Spielsperre werden die Daten der betroffenen Person unverzüglich gelöscht.