Spielsperren

Geltungsbereich Spielsperren

Das Casino trägt die Spielsperren in ein elektronisches Register ein und teilt den anderen Casinos in der Schweiz die Identität der gesperrten Personen mit. Eine gesperrte Spielerin/ein gesperrter Spieler hat keinen Zutritt mehr zu Schweizer Casinos.

Spielsperren im Online-Glücksspiel

Sie können sich auch als Online-Spielerin, als Online-Spieler sperren lassen. Eine Spielsperre bezieht sich immer auf sämtliche Anbieter von online durchgeführten Glücksspielen und Grossspielen sowie auf die landbasierten Casinos der Schweiz. Informationen zum Vorgehen finden Sie auf der Seite des jeweiligen Anbieters.

Freiwillige Spielsperren

Freiwillige Spielsperren sind ein wirksames Mittel zum Selbstschutz, wenn Sie merken, dass Sie mehr spielen, als Sie sich leisten können (BGS).

 

Sie haben hierfür zwei Möglichkeiten:

 

Sie können die freiwillige Spielsperre persönlich bei der Spielbank beantragen. Sie benötigen dazu lediglich einen Ausweis (ID, Pass oder Führerschein). Am besten verlangen Sie beim Eintritt in das Spielcasino eine verantwortliche Person. Sie erhalten Informationen über die Bedingungen einer Aufhebung der Spielsperre sowie über eine mögliche Beratung mit externen Fachstellen.

 

Sie können auf dieser Website auch ein Formular herunterladen und die freiwillige Spielsperre schriftlich beantragen. Das ergänzte Formular senden Sie zusammen mit der Kopie Ihres gültigen Ausweises (ID, Pass oder Führerschein) an eine Schweizer Spielbank Ihrer Wahl. Das Formular ist nur mit Ihrer Unterschrift gültig.

Angeordnete Spielsperren

Die Spielbank spricht eine Spielsperre aus sofern sie weiss oder annehmen muss, dass eine Person (ESBK):

 

  • überschuldet ist oder ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt;
  • Spieleinsätze riskiert, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen und Vermögen stehen.
  • Zudem sperren die Spielbanken Personen vom Spielbetrieb aus, von denen sie aufgrund einer Meldung einer Fachstelle oder Sozialbehörde wissen oder annehmen müssen, dass sie spielsüchtig sind

Hinweise Dritter

Wenn Sie sich wegen des Spielverhaltens einer anderen Person Sorgen machen, können Sie sich als Familienmitglied, Angehörige/r oder Freund/in jederzeit persönlich, telefonisch oder schriftlich an ein Casino wenden. Nehmen Sie mit dem Casino, wo die betroffene Person spielt, Kontakt auf. Man wird Sie verständnisvoll und kompetent über die verschiedenen Möglichkeiten und Suchtberatungsangebote informieren.

 

Hinweise Dritter sind auch in Casinos im benachbarten Ausland möglich

Aufhebung Spielsperren

Die Spielsperre gilt für unbestimmte Zeit. Freiwillige Spielsperren können frühestens nach drei Monaten ab Auslösedatum aufgehoben werden. Bei den durch das Casino angeordneten Spielsperren kann ein Antrag gestellt werden, wenn der Grund für die Spielsperre nicht mehr besteht. Für das Vorgehen zur Aufhebung einer Sperre, wenden Sie sich bitte an die Spielbank, welche die Spielsperre ausgesprochen hat.

 

Nach Aufhebung der Spielsperre werden die Daten unverzüglich gelöscht.