Spielsperren Ausland

Deutschland

Das Sperrwesen ist bundesweit gesetzlich geregelt und spielformübergreifend. Hierfür wurde das Spielersperrsystem OASIS eingerichtet. Selbst- und Fremdsperren können bei der zuständigen Behörde beantragt werden.

 

Alternativ kann der Antrag auch bei einem Glücksspielanbieter gestellt werden. Bitte Ausweispapiere zur Prüfung der persönlichen Angaben mitbringen. Die Sperre gilt bundesweit. Die Dauer der Spielsperre beträgt grundsätzlich mindestens ein Jahr; eine kürzere individuelle Dauer kann beantragt werden (mind. drei Monate). Für die Aufhebung der Spielersperre ist ein schriftlicher Antrag der gesperrten Person erforderlich.

Weitere Informationen und Kontakt:

OASIS-Team des RP Darmstadt

Regierungspräsidium Darmstadt

Luisenplatz 2

64283 Darmstadt

SpieleranfragenOASIS@rpda.hessen.de

Tel.: +49 6151 12 5465

Österreich

Das Zutrittskontrollsystem ist landesweit vernetzt.

 

Der Antrag auf Spielsperre ist persönlich oder schriftlich bei einem Glücksspielveranstalter oder bei einem Vermittler von öffentlichem Glücksspiel zu stellen. Bitte Ausweispapiere zur Prüfung der persönlichen Angaben mitbringen.

Weitere Informationen und Kontakt:

Casino Austria AG

A-1030 Wien, Rennweg 44

Tel.: +0043 (0)1 53440 22209

guests@casinos.at

Liechtenstein

Der Antrag auf Spielsperre ist persönlich oder schriftlich bei einem Glücksspielveranstalter oder bei einem Vermittler von öffentlichem Glücksspiel zu stellen. Bitte Ausweispapiere zur Prüfung der persönlichen Angaben mitbringen. 

Frankreich

Die Spielsperre kann schriftlich beim Innenministerium (ministère de l'Intérieur) mit einer Kopie eines Ausweispapiers beantragt werden.

Autorité nationale des jeux (ANJ)

Service interdiction de jeux

99-101 rue Leblanc

75015 Paris

Frankreich

 

Sobald Ihr Antrag bestätigt ist, wird Ihnen die Spielsperre per Post bestätigt.

Eine Spielsperre kann auch persönlich bei der Kriminalpolizei (Police Judiciaire) beantragt werden. Diese leitet den Antrag an das Innenministerium weiter.

 

Grenznahe Adresse bei Basel:

Direction zonale de police judiciaire (DZPJ)

34 route de l'Hôpital

F-67064 Strasbourg Cedex

Google Maps

 

Grenznahe Adresse bei Genf:
M. Le Commissaire de Police Judiciaire
Section courses et jeux
17, rue des Marquisats
F-74008 Annecy

Google maps

 

Die Dauer der Spielsperre beträgt im Minimum drei Jahre. Eine Aufhebung der Spielsperre kann nach Ablauf dieser Frist schriftlich beim Innenministerium beantragt werden.