Seit dem 1. Januar 2019 sind das Geldspielgesetz (BGS) und sowie die dazugehörige Geldspielverordnung (VGS) und die Spielbankenverordnung EJPD (SPBV-EJPD) in Kraft. Mit dem BGS werden die folgenden vier Hauptziele angestrebt (Art. 2 BGS):
Zuständig für den Vollzug ist die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK).
Relevante Gesetze und Verordnungen
In der Schweiz gibt es 21 konzessionierte Spielbanken. Davon verfügen acht über eine Konzession A (Casino A) und 13 über eine Konzession B (Casino B).
Die Unterschiede liegen bei deer Beschränkung des Höchsteinsatzes pro Spiel von für automatisiert durchgeführte Geldspielen in landbasierten Spielbanken mit Konzession B auf 25 Franken, sowie dass die Standortkantone von Spielbanken mit einer Konzession B – ausser für online durchgeführte Spiele – eine kantonale Abgabe auf dem Bruttospielertrag erheben dürfen. Diese Abgabe darf nicht mehr als vierzig Prozent des Gesamttotals der dem Bund zustehenden Spielbankenabgabe ausmachen. Die Abgabe für den Bund wird entsprechend um den Betrag der kantonalen Abgabe reduziert.
Liste der Schweizer landbasierten Spielbanken
Das Geldspielgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, gibt den 21 Spielbanken die Möglichkeit, ihre Spiele auch online anzubieten. Die Spielbank, die Spielbankenspiele durchführen will, benötigt eine Erweiterung der Konzession um das Recht, Spielbankenspiele online durchzuführen sowie für jedes Spielbankenspiel eine Bewilligung (Art. 16 Abs. 1 BGS) der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) (Bundesamt für Justiz BJ).
Liste der Schweizer Online-Spielbanken
Die Bekämpfung des illegalen Geldspiels ist eine der Prioritäten des Geldspielgesetzes (BGS). Das BGS verbietet, dass Online-Geldspiele in der Schweiz ohne eine Bewilligung angeboten werden dürfen. Die Online-Spielangebote dieser oft im Ausland ansässigen Veranstalterinnen unterliegen nicht der Aufsicht durch die Schweizer Behörden und entsprechen nicht den Sozialschutz- oder Geldwäschereibestimmungen des Geldspielgesetzes. Mehr Informationen zu den Zugangsperren und der Sperrlisten finden Sie auf der Seite Zugangssperren der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK).
Neu gilt gestützt auf das Geldspielgesetz (BGS), das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, dass kleine Pokerturniere ausserhalb von Casinos mit einer Bewilligung der kantonalen Aufsichts- und Vollzugsbehörde erlaubt sind.
In der Geldspielverordnung werden die Rahmenbedingungen für die kleinen Pokerturniere zahlenmässig so festgelegt, dass die Turniere für die Spielerinnen und Spieler gleichzeitig ungefährlich und attraktiv sind. Zentral sind dabei die Höhe des maximalen Startgeldes und die maximale Summe der Startgelder. Erstere wird in der Geldspielverordnung generell auf 200 Franken und Letztere auf 20 000 Franken festgelegt (ESBK)
In der Schweiz sind verschiedenste Arten von Lotterien und Wetten im Angebot, die über verschiedene Distributionskanäle abgesetzt werden.
Die interkantonale Geldspielaufsicht Gespa ist seit Aufnahme ihrer Zulassungs- und Aufsichtstätigkeit im Jahr 2006 dafür besorgt, dass die Bevölkerung in der Schweiz auf sichere Art und Weise an Lotteriespielen und Sportwetten teilnehmen kann.
Die beiden schweizerischen Lotteriegesellschaften